Thingplatz

Der Thingplatz gehört zu unserem Zeltplatz 2. Gruppen, die den Zeltplatz 2 gebucht haben, können neben der Küchenhütte auch den Thingplatz nutzen. Der Thingplatz kann von Vereinen, Verbänden und Schulen für Tagesveranstaltungen gebucht werden.

Kochen und offenes Feuer ist dem Zelt strengstens untersagt. Bei Verstoß wird Schadenersatz im Gesamtwert des Zeltes gefordert!

Offenes Feuer und Grillen ist nur an der Feuerstelle erlaubt. Für Lagerfeuer ist eine Feuerschale zu benutzen.