Herzlich willkommen
im Pfadfinderzentrum der DPSG Friedrichsthal
1992 wurde das Haldengelände zwischen der Grubenstraße und der Kettlersiedlung in Bildstock von den damaligen Saarbergwerken als Zeltplatz angemietet. In vielen Arbeitsstunden wurde die Bergehalde zu einem Kinder- und Jugendzeltplatz hergerichtet. Die Vegetation wurde weitestgehend belassen, um so auch ein Naturerlebnis innerhalb der Stadt Friedrichsthal zu schaffen.
Wir freuen uns auf euren Besuch,
Euer Team vom Pfadfinderzentrum Friedrichsthal
Ausstattung
Häuser und Räumlichkeiten zur Übernachtung stehen leider keine zur Verfügung.
Waldbrandgefahrenindex für Friedrichsthal
| So. 26.07. | Mo. 27.07. | Di. 28.07. | Mi. 29.07. | Do. 30.07. | Fr. 31.07. | Sa. 01.08. |
| 4 | 3 | 3 | 4 | 4 | 4 | 4 |
Waldbrandstufe 1 – sehr geringe Gefahr
- Die Gefahr eines Waldbrandes ist in dieser Stufe so gering, dass keine Einschränkungen gelten.
Waldbrandstufe 2 – geringe Gefahr
- Vorsicht walten lassen! Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Gras abgestellt werden.
- Lagerfeuer: Bei Lagerfeuer ist darauf zu achten, dass Funkenflug vermieden wird. Ist das nicht möglich, darf kein Lagerfeuer entzündet werden! Dies gilt auch für das Grillen über offenem Feuer.
Waldbrandstufe 3 – mittlere Gefahr
- Rauchen und offenes Feuer: Im Wald und in der Nähe von Waldrändern ist das Rauchen, Grillen und offenes Feuer strengstens verboten. Grillen auf Gasgrill ist möglich (nur auf gesichertem und befestigtem Untergrund im Bereich der Küchenhütte)
- Autos: Stellen Sie Ihr Auto nicht über trockenem Gras ab, da der heiße Katalysator Brände auslösen kann.
Waldbrandstufe 4 – hohe Gefahr
- Kein offenes Feuer: Das Entzünden von Lagerfeuern auch zum Grillen ist strengstens verboten. Das Grillen auf Gasgrill ist möglich (nur auf gesichertem und befestigtem Untergrund im Bereich der Küchenhütte).
- Rauchverbot: Das Rauchen im Wald ist ab Stufe 4 absolut untersagt.
- Fahrzeuge abstellen: Nicht auf trockenem Gras oder Waldboden parken, da heiße Katalysatoren Brände auslösen können.
Waldbrandstufe 5 – sehr hohe Gefahr
- Kein offenes Feuer: Lagerfeuer und Grillfeuer sind strengstens verboten!
- Rauchverbot; Das Rauchen auf dem Zeltplatz ist ohnehin untersagt. Außerhalb des Zeltplatzes im Wald ist Rauchen strengstens verboten!
- Fahrzeuge abstellen: außerhalb des Pfadfinderzentrums und außerhalb des Waldes parken!
Ab Waldbrandstufe 3 können Verstöße mit Bußgeldern bis zu 10000 € nach dem saarländischen Waldgesetz geahndet werden.